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Abgeld

Begriffserklärung - Definition

Das Abgeld (meist in % angegeben) ist bei Neuemissionen der Abschlag, um den der Ausgabepreis unter dem entsprechenden Normpreis, meist unter dem Nennwert liegt.

Beim Optionsscheinhandel ist es der in Prozent genannte Betrag, um welchen der Bezug der Aktie über den gekauften Optionsschein billiger ist, als der direkte Kauf der Aktie.

Das Gegenteil ist das Aufgeld/Prämie.


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