Die Additional Margin deckt die zusätzlich anfallenden möglichen Glattstellungskosten, welche bei einer möglichen Preisentwicklung im ungünstigsten Fall (Worst-Case-Loss) im Zeitraum der nächsten 24 Stunden anfallen könnten. Die Margin (Prämien- und Additionalmargin) ist vom Vertraginhaber an das zentrale Clearinghaus zu entrichten.