Startseite Begriffe Artikel Impressum
Börsenwissen von A-Z, Börsenbegriffe

Börsenwissen

AGB

Börse

Begriffserklärung - Definition

Die Abkürzung "AGB" steht für Allgemeine Geschäftsbedingungen. Man versteht darunter Bestimmungen, die das Geschäftsverhältnis zwischen Kunden und Firmen regeln. Die AGBs sind bindend, auch wenn sie meist nur überflogen oder beispielsweise im Internet einfach ungelesen akzeptiert werden. Abweichungen sind erst nach Zustimmung möglich, sollten dann allerdings schriftlich fixiert werden.


Schachweltmeister denken ebenfalls strategisch
Eine Immobilie kaufen erfordert Kenntnis vieler Börsenbegriffe