Von der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft wird die beschlossene Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn angezeigt. Nach dem Abzug der festgelegten Körperschaftssteuer, entsteht die tatsächlich an den Aktionär auszuzahlende Dividende, dies ist die Bardividende. Sie wird auch Nettodividende genannt.