Startseite Begriffe Artikel Impressum
Börsenwissen von A-Z, Börsenbegriffe

Börsenwissen

Bardividende

Börse

Begriffserklärung - Definition

Von der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft wird die beschlossene Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn angezeigt. Nach dem Abzug der festgelegten Körperschaftssteuer, entsteht die tatsächlich an den Aktionär auszuzahlende Dividende, dies ist die Bardividende. Sie wird auch Nettodividende genannt.


Schachweltmeister denken ebenfalls strategisch
Eine Immobilie kaufen erfordert Kenntnis vieler Börsenbegriffe