Ein Call wird auch als Kaufoption zum Kauf von Wertpapieren oder anderen Gegenständen bezeichnet. Beim Kauf der Optionsprämie erwirbt der Käufer das Recht am Verfallstag eine gewisse Anzahl des Basiswertes zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Es besteht allerdings keine Verpflichtung für den Käufer. Ein tatsächlicher Kauf wird als Ausübung bezeichnet.