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Directors' Dealings

Börse

Begriffserklärung - Definition

Directors' Dealings beziehen sich auf Wertpapiergeschäfte von Führungspersonen öffentlich gehandelter Unternehmen. Diese Geschäfte müssen gemäß der Marktmissbrauchsverordnung der EU und dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz gemeldet und veröffentlicht werden, um Transparenz zu gewährleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden.

Sinn und Zweck

Die Offenlegung von Directors' Dealings dient dazu, den Markt transparent zu machen und das Vertrauen der Investoren zu stärken, indem sichergestellt wird, dass alle Marktteilnehmer über die Handelsaktivitäten der Insider informiert sind.

Funktionsweise

Führungskräfte müssen ihre Transaktionen mit Aktien des eigenen Unternehmens innerhalb von drei Geschäftstagen melden. Diese Informationen werden dann öffentlich zugänglich gemacht, damit Investoren potenzielle Interessenkonflikte erkennen können.

Beispiele

Wenn ein Vorstandsmitglied Aktien des eigenen Unternehmens kauft oder verkauft, muss dieser Handel gemeldet werden. Diese Transaktionen geben oft Hinweise auf die Einschätzungen der Führungskräfte bezüglich der zukünftigen Entwicklung ihres Unternehmens.

Börsenlexikon


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