Börsenwissen
ebG (Kurszusatz)
Begriffserklärung - Definition
Der Kurszusatz 'ebG' steht für 'etwas bezahlt Geld' und bedeutet, dass nur ein Teil der Kaufaufträge zu den gestellten Geldkursen abgenommen wurde, nicht jedoch in vollem Umfang.
Sinn und Zweck
Der Zusatz 'ebG' wird verwendet, um im Börsenhandel anzuzeigen, dass das Kaufinteresse die angebotenen Wertpapiere zu den aktuellen Geldkursen nicht vollständig absorbieren konnte.
Funktionsweise
Wenn 'ebG' im Handel erscheint, zeigt dies, dass nicht alle Kaufangebote zum aktuellen Geldkurs befriedigt werden konnten und somit eine Nachfrage über das Angebot hinaus besteht.
Beispiele
Ein Unternehmen könnte in seiner Handelssitzung den Zusatz 'ebG' aufweisen, wenn die Nachfrage nach den Aktien das Angebot bei den festgelegten Geldkursen übersteigt.
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