Börsenwissen
Effekten
Begriffserklärung - Definition
Effekten sind handelbare Finanzinstrumente, wie Aktien, Anleihen und Derivate, die Rechte und Ansprüche gegenüber einem Unternehmen oder einer staatlichen Körperschaft verbriefen.
Sinn und Zweck
Effekten dienen als Investitionsmittel, die es Privatpersonen und Institutionen ermöglichen, Kapital anzulegen, Einkommen zu generieren und an der wirtschaftlichen Entwicklung von Emittenten teilzuhaben.
Funktionsweise
Effekten werden auf Kapitalmärkten gehandelt und können sowohl an Börsen als auch über den außerbörslichen Handel gekauft und verkauft werden. Sie umfassen eine breite Palette von Wertpapieren mit unterschiedlichen Ertrags-, Risiko- und Laufzeiteigenschaften.
Beispiele
Zu den Effekten gehören z.B. Unternehmensaktien, die Anteile am Eigenkapital eines Unternehmens repräsentieren, oder Staatsanleihen, die Kreditbeziehungen zu einem Staat darstellen.
Schachweltmeister denken ebenfalls strategisch
Eine
Immobilie kaufen erfordert Kenntnis vieler Börsenbegriffe