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Eigengeschäft

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Begriffserklärung - Definition

Ein Eigengeschäft bezieht sich auf Handelsaktivitäten, bei denen Finanzinstitute mit eigenem Kapital am Markt agieren, anstatt im Auftrag von Kunden zu handeln.

Sinn und Zweck

Eigengeschäfte ermöglichen es Institutionen, unabhängig von Kundeninteressen zu profitieren und ihre Marktkenntnisse zu nutzen, um direkt Gewinne zu erzielen.

Funktionsweise

Im Eigengeschäft treffen Händler Kauf- oder Verkaufsentscheidungen basierend auf eigenen Marktanalysen und -prognosen, was das Risiko erhöht, aber auch das Potential für höhere Erträge bietet.

Beispiele

Große Banken und Hedgefonds betreiben oft Eigengeschäfte, um aus Marktvolatilitäten Kapital zu schlagen oder ihre eigenen Portfolios zu diversifizieren.

Börsenlexikon


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