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Erster Kurs

Börse

Begriffserklärung - Definition

Der Erste Kurs ist der Preis, zu dem ein Wertpapier zu Beginn des Handelstages oder bei der Erstnotiz nach einer Neuemission gehandelt wird.

Sinn und Zweck

Der Erste Kurs gibt Aufschluss über den Startwert eines Wertpapiers am Markt und wird oft als Indikator für die anfängliche Marktstimmung und das Interesse der Investoren genutzt.

Funktionsweise

Dieser Preis wird bestimmt durch die ersten abgeschlossenen Handelsgeschäfte nach Marktöffnung oder unmittelbar nachdem das Wertpapier zum Handel zugelassen wird.

Beispiele

Bei einem Börsengang wird der Erste Kurs besonders beachtet, da er Aufschlüsse darüber gibt, wie der Markt die Neuemission aufnimmt und wie die Preisfindung vor dem öffentlichen Handel eingestuft wurde.

Börsenlexikon


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