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Genussschein

Börse

Begriffserklärung - Definition

Ein Genussschein ist ein Wertpapier, das Vermögensrechte an einer Firma vermittelt, jedoch keine Stimmrechte wie Aktien gewährt. Genussscheine können verschiedene Rechte wie Anteile am Gewinn oder Liquidationserlös umfassen und sind weder eindeutig Eigen- noch Fremdkapital.

Sinn und Zweck

Genussscheine werden oft von Unternehmen ausgegeben, um Kapital zu beschaffen, ohne Stimmrechte zu vergeben. Sie bieten Anlegern eine Möglichkeit, an der finanziellen Leistung eines Unternehmens teilzuhaben, ohne direkt Einfluss auf dessen Geschäftsführung zu nehmen.

Funktionsweise

Genussscheine können an der Börse gehandelt werden und bieten je nach Ausgestaltung Rechte auf Dividenden oder Anteile am Liquidationserlös. Ihre genaue Struktur und die verbrieften Rechte hängen von den spezifischen Bedingungen ab, unter denen sie ausgegeben werden.

Beispiele

Ein Unternehmen könnte Genussscheine ausgeben, die den Inhabern einen festen Prozentsatz des jährlichen Gewinns garantieren, ohne dass diese bei Entscheidungen in der Unternehmensführung mitwirken können.

Börsenlexikon


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