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Grundkapital

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Begriffserklärung - Definition

Grundkapital, auch bekannt als Stammkapital oder eingetragenes Kapital, ist der Teil des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft, der durch die Ausgabe von Aktien zu einem Nennwert aufgebracht wurde und in der Satzung des Unternehmens festgelegt ist.

Sinn und Zweck

Das Grundkapital dient als Sicherheit für die Gläubiger des Unternehmens, da es nicht an die Aktionäre zurückgezahlt werden darf, solange das Unternehmen besteht. Es stellt die Haftungsgrenze dar, bis zu der Aktionäre für Verbindlichkeiten des Unternehmens aufkommen müssen.

Funktionsweise

Das Grundkapital wird bei der Gründung einer AG festgelegt und durch die Ausgabe von Aktien finanziert. Es kann durch formelle Kapitalerhöhungen verändert werden, wobei jede Änderung ins Handelsregister eingetragen werden muss.

Beispiele

Ein Unternehmen könnte ein Grundkapital von 1 Million Euro haben, aufgeteilt in 100.000 Aktien zu je 10 Euro Nennwert. Dieses Kapital dient als Grundlage für die Finanzierung der Unternehmensaktivitäten und als Puffer für Gläubiger.

Börsenlexikon


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