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Wertpapier

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Begriffserklärung - Definition

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, die bestimmte Rechte wie Eigentumsansprüche oder Forderungen verbrieft. Diese Urkunde ermöglicht den Handel dieser Rechte auf den Finanzmärkten.

Sinn und Zweck

Wertpapiere dienen der Kapitalbeschaffung für Unternehmen und Staaten und bieten Anlegern eine Möglichkeit zur Investition und zum Erzielen von Erträgen durch Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne.

Funktionsweise

Typische Wertpapiere umfassen Aktien, Anleihen, Fondsanteile und Derivate. Der Besitz eines Wertpapiers verleiht dem Inhaber spezifische finanzielle Rechte gegenüber dem Emittenten.

Beispiele

Aktien verbriefen Anteile an einem Unternehmen, während Anleihen eine Verbindlichkeit des Emittenten darstellen, die mit regelmäßigen Zinszahlungen und der Rückzahlung des Nennwerts verbunden ist.

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