Die Zeichnungsfrist ist der Zeitraum, in dem Investoren sich für eine Beteiligung an einem öffentlichen Angebot (z.B. einem Börsengang) registrieren und eine Bindungserklärung abgeben können. In dieser Zeit müssen die Investoren auch ihre Zeichnungserklärung abgeben und ihre Zeichnungsbeträge einzahlen.
Der Sinn und Zweck der Zeichnungsfrist besteht darin, Investoren die Möglichkeit zu geben, sich für eine Beteiligung an einem öffentlichen Angebot zu registrieren und eine Bindungserklärung abzugeben, bevor die Angebotsdokumente endgültig festgelegt werden. Dies ermöglicht es Investoren, sich auf die Angebotsbedingungen einzustellen und ihre Entscheidungen über die Investition in das Unternehmen vorzubereiten.
Die Zeichnungsfrist beginnt normalerweise nach Veröffentlichung des Angebotsprospekts und endet vor der endgültigen Festlegung der Angebotsbedingungen. Während der Zeichnungsfrist können Investoren sich registrieren und eine Bindungserklärung abgeben, indem sie das entsprechende Zeichnungsformular ausfüllen und einreichen. Sie müssen auch ihre Zeichnungserklärung abgeben und ihre Zeichnungsbeträge einzahlen. Nach Ablauf der Zeichnungsfrist werden die Angebotsbedingungen endgültig festgelegt und die Beteiligungen werden auf die registrierten Investoren aufgeteilt.