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Zug-um-Zug-Geschäft

Börse

Begriffserklärung - Definition

Ein Zug-um-Zug-Geschäft im Rechtsverkehr bedeutet, dass zwei Parteien ihre jeweiligen Leistungen gleichzeitig erbringen. Dies dient dem Schutz vor der Nichterfüllung und wird häufig bei Kaufverträgen angewendet, wo die Übergabe einer Ware gegen die Zahlung des Kaufpreises erfolgt.

Sinn und Zweck

Der Hauptzweck des Zug-um-Zug-Geschäfts besteht darin, Sicherheit zu schaffen, indem es gewährleistet, dass keine Partei eine Leistung erbringt, ohne dass die Gegenleistung unmittelbar erfolgt. Es minimiert das Risiko des Leistungsausfalls und wird insbesondere im Handelsrecht als gängige Praxis betrachtet.

Funktionsweise

In der Praxis bedeutet das Zug-um-Zug-Prinzip, dass beispielsweise ein Verkäufer die Ware nur übergibt, wenn gleichzeitig der Käufer den vereinbarten Kaufpreis zahlt. Dies kann durch direkte Übergabe des Geldes oder über vermittelte Zahlungsmethoden wie eine Kreditkarte erfolgen.

Beispiele

Ein typisches Beispiel für ein Zug-um-Zug-Geschäft ist der Kauf eines Fahrzeugs, bei dem der Käufer den Kaufpreis zahlt und gleichzeitig der Verkäufer das Fahrzeug übergibt und übereignet.

Börsenlexikon


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