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Kommissionshandel

Börse

Begriffserklärung - Definition

Kommissionshandel bezeichnet eine Art des Wertpapierhandels, bei dem ein Kommissionär (in der Regel ein Finanzdienstleister oder Broker) im Auftrag eines Kunden Wertpapiere kauft oder verkauft. Der Kommissionär handelt dabei im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Kunden.

Sinn und Zweck

Der Zweck des Kommissionshandels ist es, Kunden den Zugang zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren zu ermöglichen, ohne dass sie direkt an den Börsen handeln müssen. Der Kommissionär übernimmt die Ausführung und Abwicklung der Transaktionen.

Funktionsweise

Der Kunde erteilt dem Kommissionär einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Der Kommissionär führt diesen Auftrag aus und berechnet dem Kunden dafür eine Gebühr oder Kommission. Der eigentliche Besitz der Wertpapiere geht direkt vom Verkäufer auf den Käufer über.

Beispiele

Ein Anleger möchte Aktien eines bestimmten Unternehmens kaufen. Er beauftragt seinen Broker, diese Aktien für ihn zu kaufen. Der Broker handelt als Kommissionär und führt den Kauf auf dem Aktienmarkt durch, wobei er im Namen des Anlegers handelt, aber auf dessen Rechnung.

Börsenlexikon


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