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Aktiengesetz

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Begriffserklärung - Definition

Das Aktiengesetz (AktiG) ist ein deutsches Gesetz, welches die Rechte und Pflichten von Aktiengesellschaften (AG) und ihren Aktionären regelt. Es bildet die Grundlage für die Unternehmensführung und den Kapitalmarkt in Deutschland.

Sinn und Zweck

Das Aktiengesetz soll die Interessen von Aktionären und Unternehmen gleichermaßen schützen. Es legt Regeln fest, wie eine AG geführt werden muss, wie Geschäftsführung und Überwachung ausgestaltet werden sollen und wie Kapitalmaßnahmen durchgeführt werden können.

Funktionsweise

Das Aktiengesetz gibt vor, dass eine AG mindestens fünf Aktionäre haben muss und dass das Stammkapital mindestens 50.000 Euro betragen muss. Es legt außerdem fest, dass die AG jährlich eine Hauptversammlung abhalten muss, in der über die Geschäftsentwicklung und die Zukunftspläne des Unternehmens berichtet wird. Das Aktiengesetz regelt auch den Ablauf von Kapitalerhöhungen, Übernahmeangeboten und Übernahmen.

Beispiele

Ein bekanntes Beispiel für eine AG in Deutschland ist die Deutsche Bank. Ein international bekanntes Beispiel für eine AG ist die Microsoft Corporation.


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