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Amtlicher Markt

Börse

Begriffserklärung - Definition

Der amtliche Markt, auch als Regulierter Markt oder regulärer Markt bezeichnet, ist ein Teilmarkt an einer Börse, bei dem die Handelsbedingungen besonders geregelt und überwacht werden. Hier sind hohe Anforderungen an die notwendigen Informationen der gelisteten Unternehmen, Transparenz und Integrität des Handels sowie die Liquidität der gehandelten Wertpapiere vorgeschrieben.

Sinn und Zweck

Der Zweck des amtlichen Marktes ist es, Investoren eine sichere und transparente Handelsumgebung für den Handel mit Aktien und anderen Wertpapieren zu bieten. Durch die geregelten Bedingungen und Überwachung sollen Manipulationen und Betrug verhindert werden.

Funktionsweise

Unternehmen, die an dem amtlichen Markt gelistet werden möchten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, z. B. eine bestimmte Marktkapitalisierung oder den Nachweis einer bestimmten Liquidität. Nach der Listung müssen sie regelmäßig Finanzberichte veröffentlichen und die Handelsbedingungen für ihre Wertpapiere sind an die Regeln des amtlichen Marktes gebunden.

Beispiele

Ein Beispiel für einen amtlichen Markt ist die Deutsche Börse in Frankfurt am Main. Hier sind Unternehmen wie Siemens, Deutsche Bank oder BASF gelistet und an dem amtlichen Markt gehandelt.


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