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Aufgeld (Optionsscheine)

Begriffserklärung - Definition

Aufgeld bezieht sich auf den Preisaufschlag, der beim Kauf eines Optionsscheins anfällt. Es handelt sich dabei um den Betrag, um den der Kaufpreis eines Optionsscheins über dem aktuellen Basispreis liegt.

Sinn und Zweck

Das Aufgeld dient als Entlohnung für den Emittenten des Optionsscheins, für die Übertragung des Rechts, aber auch als Kompensation für das Risiko, dass mit dem Optionsschein verbunden ist.

Funktionsweise

Das Aufgeld wird bei Ausübung der Option vom Optionsscheinbesitzer an den Emittenten gezahlt. Der Optionsschein kann entweder ausgeübt werden, um einen Gewinn zu erzielen, oder verfallen, was bedeutet, dass der Optionsscheinbesitzer keinen Gewinn erhält und das Aufgeld verliert.

Beispiele

Ein Anleger kauft einen Optionsschein auf eine Aktie zu einem Preis von 10 Euro, während der aktuelle Basispreis der Aktie bei 8 Euro liegt. In diesem Fall beträgt das Aufgeld 2 Euro.


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