Startseite Börsenwissen A-Z Artikel Impressum
Börsenwissen von A-Z, Börsenbegriffe

Börsenwissen

Ausübung (Optionsscheine)

Begriffserklärung - Definition

Die Ausübung bezieht sich auf das Recht eines Optionsscheinbesitzers, das zugrundeliegende Finanzinstrument zu einem bestimmten Preis zu kaufen (bei einem Call-Optionsschein) oder zu verkaufen (bei einem Put-Optionsschein).

Sinn und Zweck

Der Sinn und Zweck der Ausübung ist es, von der erwarteten Kursbewegung des zugrundeliegenden Finanzinstruments zu profitieren.

Funktionsweise

Die Funktionsweise der Ausübung ist abhängig von den Bedingungen, die im Optionsschein festgelegt sind. Dazu gehören unter anderem der Ausübungspreis, das Ausübungsdatum und der Basispreis des zugrundeliegenden Finanzinstruments.

Beispiele

Ein Beispiel für die Ausübung eines Optionsscheins ist ein Anleger, der einen Call-Optionsschein auf eine Aktie besitzt und das Recht hat, diese Aktie zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Wenn der Aktienkurs steigt und über dem Ausübungspreis liegt, kann der Anleger den Optionsschein ausüben und die Aktie zum Ausübungspreis kaufen, um von dem höheren aktuellen Kurs zu profitieren.


Schachweltmeister denken ebenfalls strategisch
Eine Immobilie kaufen erfordert Kenntnis vieler Börsenbegriffe