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Fälligkeit

Börse

Begriffserklärung - Definition

Eine Fälligkeit für Kapital entsteht mit Ablauf des Zeitraumes (z.B. Sparbrief oder Zertifikat).
Die Fälligkeit ist der Tag an dem der Sparbrief ausläuft und vom Emittenten (Herausgeber) zurückgezahlt wird.
An dem so genannten Fälligkeitstag fließt das angelegte Kapital auf das Verrechnungskonto des Anlegers zurück.
Die Zinsen werden bei solchen Anlagen zum 31.12. eines Jahres fällig oder können kumuliert mit dem Kapital bei Laufzeitende ausgezahlt werden.


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