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Hauptversammlung

Börse

Begriffserklärung - Definition

Die Hauptversammlung ist das höchste Beschlussorgan einer Aktiengesellschaft, bei der Aktionäre zusammenkommen, um über unternehmensrelevante Angelegenheiten zu entscheiden. Sie findet in der Regel einmal jährlich statt.

Sinn und Zweck

Die Hauptversammlung gibt den Aktionären die Möglichkeit, ihre Rechte auszuüben, indem sie über wichtige Unternehmensfragen wie die Wahl des Aufsichtsrats, die Verwendung des Bilanzgewinns und wichtige Unternehmensrichtlinien abstimmen.

Funktionsweise

Aktionäre können direkt oder über einen Bevollmächtigten teilnehmen und abstimmen. Die Versammlung ermöglicht es, Transparenz zu schaffen, indem die Geschäftsführung Bericht erstattet und Fragen der Aktionäre beantwortet werden.

Beispiele

Bei der Hauptversammlung einer großen Aktiengesellschaft könnten Aktionäre über die Erhöhung des Grundkapitals oder die Genehmigung eines neuen Vorstandsmitglieds abstimmen.

Börsenlexikon


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