Startseite Begriffe Artikel Impressum
Börsenwissen von A-Z, Börsenbegriffe

Börsenwissen

Inhaberaktie

Börse

Begriffserklärung - Definition

Eine Inhaberaktie ist eine Aktie, die auf den Namen des Inhabers ausgestellt wird und keinen Eintrag im Aktienregister vorsieht.

Sinn und Zweck

Der Sinn und Zweck von Inhaberaktien besteht darin, dass der Aktieninhaber direkt am Unternehmen beteiligt ist und über die Aktie an den Gewinnen des Unternehmens beteiligt wird.

Funktionsweise

Die Funktionsweise von Inhaberaktien ist einfach: Der Inhaber erwirbt die Aktie und ist damit Anteilseigner des Unternehmens. Er hat das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und dort seine Stimme abzugeben.

Beispiele

Ein bekanntes Beispiel für eine Inhaberaktie ist die Aktie des Unternehmens Apple Inc.


Schachweltmeister denken ebenfalls strategisch
Eine Immobilie kaufen erfordert Kenntnis vieler Börsenbegriffe