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Kontraktgegenstand

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Begriffserklärung - Definition

Kontraktgegenstand bezeichnet das Hauptobjekt eines Vertrages, über das eine Einigung zwischen den Vertragsparteien erzielt wird. Dies kann eine Ware, eine Dienstleistung oder ein Recht sein, das den Kern des Vertrags ausmacht.

Sinn und Zweck

Der Kontraktgegenstand ist fundamental für Vertragsverhältnisse, da er genau definiert, was Gegenstand des Austausches oder der Vereinbarung ist. Er bestimmt die Verpflichtungen und Rechte der beteiligten Parteien.

Funktionsweise

Bei der Formulierung eines Vertrages wird der Kontraktgegenstand detailliert beschrieben, um Missverständnisse zu vermeiden und rechtliche Klarheit zu schaffen. Die genaue Definition hilft auch bei der Durchsetzung des Vertrags im Falle von Streitigkeiten.

Beispiele

In einem Kaufvertrag könnte der Kontraktgegenstand ein spezifisches Fahrzeug sein, einschließlich seiner Marke, seines Modells und seiner Fahrzeugidentifikationsnummer.

Börsenlexikon


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