Startseite Begriffe Artikel Impressum
Börsenwissen von A-Z, Börsenbegriffe

Börsenwissen

Makler

Börse

Begriffserklärung - Definition

Ein Makler ist ein gewerbsmäßiger Vermittler. Er tätigt im Auftrag für andere Devisen-, Wertpapier- oder Warengeschäfte. Es gibt amtliche und freie Makler. Amtliche Makler vermitteln zumeist zwischen Börse und dort vertretenen Kreditinstituten. Die freien Makler tätigen auch Eigengeschäfte. Makler erhalten für ihre Leistung eine Courtage. Die Courtage beträgt meist einen Prozentpunkt der Umsatzsumme als Gebühr.


Schachweltmeister denken ebenfalls strategisch
Eine Immobilie kaufen erfordert Kenntnis vieler Börsenbegriffe