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Makler

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Begriffserklärung - Definition

Ein Makler ist ein gewerbsmäßiger Vermittler. Er tätigt im Auftrag für andere Devisen-, Wertpapier- oder Warengeschäfte. Es gibt amtliche und freie Makler. Amtliche Makler vermitteln zumeist zwischen Börse und dort vertretenen Kreditinstituten. Die freien Makler tätigen auch Eigengeschäfte. Makler erhalten für ihre Leistung eine Courtage. Die Courtage beträgt meist einen Prozentpunkt der Umsatzsumme als Gebühr.

Börsenlexikon


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