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Börsenwissen

Barausgleich (Optionsscheine)

Börse

Begriffserklärung - Definition

Es gibt beim Verkauf oder Kauf von Optionsscheinen zwei verschiedene Möglichkeiten. Bei der ersten Möglichkeit wird eine Aktie, ge-oder verkauft. Die zweite Möglichkeit ist der Barausgleich, bei diesem hat der Käufer die Kursdifferenz zwischen dem Basispreis und dem derzeitigen Kurs zu erhalten und nicht das tatsächliche Recht zum Verkauf oder Kauf.


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