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Tafelgeschäft

Börse

Begriffserklärung - Definition

Tafelgeschäft ist eine Form des Handels an der Börse, bei dem die Käufer und Verkäufer direkt miteinander verhandeln und einen Preis aushandeln, anstatt dass der Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird.

Sinn und Zweck

Tafelgeschäfte werden in der Regel dann genutzt, wenn ein Käufer oder Verkäufer besonders große Mengen an Aktien oder anderen Finanzinstrumenten kaufen oder verkaufen möchte und dadurch das Angebot oder die Nachfrage so stark beeinflussen würde, dass der Preis durch den Handel an der Börse beeinträchtigt werden könnte.

Funktionsweise

Tafelgeschäfte werden in der Regel über einen Makler abgewickelt, der die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer organisiert und die Verhandlungen über den Preis und die Bedingungen des Handels begleitet. Der Makler tritt dabei als Vermittler auf und erhält eine Provision für seine Dienstleistung.

Beispiele

Ein Beispiel für ein Tafelgeschäft wäre, wenn ein großer institutioneller Anleger beschließt, eine große Menge an Aktien eines Unternehmens zu verkaufen. Anstatt die Aktien über den normalen Handel an der Börse zu verkaufen, kann er einen Makler damit beauftragen, einen Käufer für die Aktien zu finden und direkt mit diesem einen Preis auszuhandeln.


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