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Börsenwissen

Zweitlisting

Begriffserklärung - Definition

Ein Zweitlisting, auch bekannt als Dual-Listing oder Dual-Kotierung, ist eine Art der Aktienemission, bei der ein Unternehmen gleichzeitig an mehreren Börsen gelistet wird. Das bedeutet, dass das Unternehmen gleichzeitig an der Heimatbörse und an einer ausländischen Börse gelistet ist.

Sinn und Zweck

Der Zweck eines Zweitlistings ist es, das Unternehmen einer größeren Anlegergruppe zugänglich zu machen und dadurch mehr Kapital zu beschaffen. Ein Zweitlisting ermöglicht es einem Unternehmen, von den Vorteilen beider Börsen zu profitieren, wie z.B. von den höheren Handelsvolumina und den größeren Anlegergruppen einer ausländischen Börse.

Funktionsweise

Ein Unternehmen, das ein Zweitlisting durchführen möchte, muss die Anforderungen sowohl der Heimatbörse als auch der ausländischen Börse erfüllen. Dazu gehört normalerweise die Veröffentlichung von Finanzberichten und die Einhaltung von Regulierungsvorschriften. Nach erfolgreicher Aufnahme an der ausländischen Börse, können die Aktien des Unternehmens an beiden Börsen gehandelt werden.

Beispiele

Ein Beispiel für ein Unternehmen mit Zweitlisting ist die chinesische Firma Alibaba, die an der New Yorker Börse (NYSE) gelistet ist und gleichzeitig an der Hongkonger Börse (HKEX) gelistet ist. Ein weiteres Beispiel ist die südafrikanische Firma Sasol, die an der Johannesburger Börse (JSE) gelistet ist und gleichzeitig an der New Yorker Börse (NYSE) gelistet ist.


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